Was kostet ein großes Blutbild?

Für gesetzlich Versicherte meist nichts. Veranlasst Ihre Ärztin oder Ihr Arzt das Blutbild, weil es medizinisch nötig ist, ist es eine Kassenleistung, und die Praxis darf dafür keine Zuzahlung verlangen. Einen Preis hat das große Blutbild erst, wenn Sie selbst zahlen: als Privatpatient, als Selbstzahlerleistung (IGeL) oder direkt bei einem Labor. Dann gilt die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.

Die GOÄ bewertet jede Leistung mit Punkten. Punkte mal Punktwert (5,82873 Cent) ergeben den einfachen Satz. Für Laborleistungen wird er mit einem Faktor zwischen 1,0 und 1,3 multipliziert, über 1,15 nur mit Begründung. Das kleine Blutbild (Nr. 3550) hat 60 Punkte, die maschinelle Differenzierung der weißen Blutkörperchen (Nr. 3551) 20 Punkte. Zusammen ergibt das große Blutbild, nach GOÄ berechnet: 80 Punkte × 5,82873 Cent × 1,15 = 5,36 €.

Wird das Differentialblutbild nicht maschinell, sondern unter dem Mikroskop ausgezählt (Nr. 3502, 120 Punkte), ergibt das große Blutbild nach GOÄ berechnet 12,06 € (4,02 € + 8,04 €). Das ist jeweils der Laborwert allein. Die Praxis oder das Labor kann die Blutentnahme, ein Beratungsgespräch oder eine Pauschale dazurechnen, und ein Paket mit vielen Werten kostet die Summe seiner Zeilen. Eine Falle beim Nachrechnen: Das amtliche Gebührenverzeichnis im Internet zeigt neben den Punkten eine Spalte „Gebühr in DM“. Die 6,84 neben Nr. 3550 sind D-Mark, keine Euro.

5,36 €
großes Blutbild, nach GOÄ berechnet (Nr. 3550 + 3551, 80 Punkte, Faktor 1,15)[2]
4,02 €
kleines Blutbild allein, nach GOÄ berechnet (Nr. 3550, 60 Punkte, Faktor 1,15)[2]
1,3
höchster GOÄ-Faktor für Laborleistungen; über 1,15 nur mit Begründung[1]

Wann zahlt die Krankenkasse ein großes Blutbild?

Wenn es Ihrer Behandlung dient. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie nötig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern. Ob dafür ein Blutbild nötig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; Kassenleistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Wie oft die Kasse ein Blutbild bezahlt, hängt deshalb vom medizinischen Bedarf ab.

Zuzahlen müssen Sie dann nichts. Der Bundesmantelvertrag verbietet Kassenärzten, für ihre Leistungen Zuzahlungen zu fordern; Ausnahmen sind nur Massagen, Bäder und Krankengymnastik. Die Zuzahlungsliste des Bundesgesundheitsministeriums nennt Arzneimittel, Fahrkosten oder Hilfsmittel, keine Laboruntersuchungen. Und die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal gibt es seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr.

Ohne Beschwerden gibt es einen festen Weg: den Gesundheits-Check-up. Zwischen 18 und 34 steht er Ihnen einmal zu, ab 35 alle drei Jahre. Ab 35 gehören das Lipidprofil, also die Blutfettwerte Cholesterin und Triglyceride, und der Nüchternblutzucker dazu; Jüngere bekommen diese Blutwerte nur bei erhöhtem Risiko. Ein Blutbild ist nicht Teil des Check-ups.

  1. Ärztlicher AnlassBeschwerden abklären, eine Krankheit erkennen oder ihren Verlauf verfolgen: Dann ist das Blutbild eine Kassenleistung.
  2. Keine ZuzahlungFür ärztlich veranlasste Laborwerte zahlen Kassenpatienten nichts dazu, auch keine Praxisgebühr.
  3. Check-up ab 35Alle drei Jahre Blutfette und Nüchternblutzucker als Kassenleistung, aber kein Blutbild.
  4. Ohne AnlassWünschen Sie ein Blutbild „zur Vorsorge“, ist es in der Regel eine Selbstzahlerleistung (IGeL).

Privat versichert: eine Rechnung nach GOÄ

Privat Versicherte bezahlen die Arztrechnung grundsätzlich selbst und reichen sie dann bei ihrer Versicherung ein. Wie viel zurückkommt, hängt von Ihrem Vertrag ab: In der privaten Krankenversicherung gilt Vertragsfreiheit, und der Beitrag richtet sich nach dem Umfang der versicherten Leistungen. Fragen Sie im Zweifel vorher nach, besonders bei Werten ohne konkreten Anlass.

Die Rechnung muss jede Leistung mit Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungsfaktor aufführen. Liegt der Faktor eines Laborwerts über 1,15, muss sie das verständlich und schriftlich begründen. Einen höheren Satz für Laborleistungen per Vereinbarung festzulegen, lässt die GOÄ nicht zu. Leistungen, die auf Ihren Wunsch erbracht wurden, müssen als solche gekennzeichnet sein.

Eine neue GOÄ ist in Arbeit, gilt aber noch nicht: Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch. Bis dahin gelten die heutigen Punktzahlen und der heutige Punktwert.

Als Selbstzahler: was eine IGeL kostet

Möchten Sie als Kassenpatient ein Blutbild ohne medizinischen Anlass, etwa „zur Vorsorge“, ist das eine Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL. Das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums nennt das große Blutbild und die Vitamin-D-Messung zur Gesundheitsvorsorge ausdrücklich unter den häufig genutzten IGeL. Besteht ein Verdacht auf eine Erkrankung, kann dieselbe Untersuchung dagegen eine Kassenleistung sein.

Für eine IGeL muss die Praxis vorher Ihre schriftliche Zustimmung einholen und Sie darauf hinweisen, dass Sie die Kosten tragen; die voraussichtlichen Kosten muss sie Ihnen vor der Behandlung in Textform nennen. Ohne schriftliche Vereinbarung hat ein Gericht einem Arzt das Honorar verweigert. Und Ihre weitere Behandlung darf nicht davon abhängen, ob Sie eine IGeL annehmen.

Abgerechnet wird nach GOÄ. Die Faktoren 2,3 und 3,5, die man im Zusammenhang mit IGeL oft liest, gelten für ärztliche Leistungen allgemein, etwa für die Blutentnahme oder ein Gespräch; für die Laborwerte selbst bleibt es bei höchstens 1,3. Ein Beispiel: Für die Vitamin-D-Messung nennt der IGeL-Monitor 27 bis 33 Euro, gegebenenfalls plus Blutentnahme und Beratung. Nach GOÄ berechnet (Nr. 4138, 480 Punkte) sind es 27,98 € beim Faktor 1,0 und 32,17 € beim Faktor 1,15.

Leistung (GOÄ-Nr.)PunkteNach GOÄ berechnet
Kleines Blutbild (3550)604,02 € (Faktor 1,15)
Differenzierung der weißen Blutkörperchen, maschinell (3551)201,34 € (Faktor 1,15)
Großes Blutbild (3550 + 3551)805,36 € (Faktor 1,15)
Differentialblutbild unter dem Mikroskop (3502)1208,04 € (Faktor 1,15)
Natrium oder Kalium (3558, 3557)30je 2,01 € (Faktor 1,15)
TSH (4030)25016,76 € (Faktor 1,15)
25-OH-Vitamin D (4138)48032,17 € (Faktor 1,15)
Blutentnahme aus der Vene (250)405,36 € (Faktor 2,3)
Beratung (1)8010,72 € (Faktor 2,3)

Direkt beim Labor: was Pakete kosten

Manche Labore nehmen Selbstzahler direkt an, ohne Umweg über eine Praxis. Wie Sie dort oder anderswo ein Blutbild machen lassen und worauf Sie dabei achten, steht auf einer eigenen Seite. Ein Universitätslabor in Göttingen etwa berechnet Selbstzahlern Preise, die nach eigener Angabe an die GOÄ angelehnt sind, inklusive 19 % Mehrwertsteuer: das große Blutbild für 6,38 €, die Blutentnahme pauschal für 5,00 €. Das entspricht genau dem GOÄ-Betrag beim Faktor 1,15 plus Mehrwertsteuer (5,36 € × 1,19).

Ein Paket ist die Summe seiner Zeilen. Dort kostet ein Basis-Check mit zwölf berechneten Werten, darunter Blutbild, Blutfette, Blutzucker, Kreatinin, Elektrolyte wie Natrium und Kalium und TSH, samt Blutentnahme 61,62 €; ein Hormonstatus kostet 250,67 €. Je mehr Zeilen, desto höher die Summe.

Mehr Werte bedeuten aber nicht mehr Klarheit. Eine Auswertung von 76 Selbstzahler-Paketen aus den USA und Europa ergab 2026, dass 58 % der enthaltenen Tests wenig Nutzen haben oder unnötige Folgeuntersuchungen auslösen können; beim größten Paket waren fast zehn Fehlalarme pro gesunden Käufer zu erwarten. Eine Cochrane-Übersicht über 17 randomisierte Studien fand, dass allgemeine Gesundheits-Checks bei Erwachsenen die Sterblichkeit kaum oder gar nicht senken. Das betrifft Menschen ohne Beschwerden, nicht ein Blutbild mit Anlass. Welche Blutwerte wirklich wichtig sind, hängt von Alter, Risiken und Fragestellung ab.

Den Preis vor der Blutabnahme klären

Nach dem Preis zu fragen, bevor Blut abgenommen wird, ist Ihr gutes Recht, und bei einer IGeL muss die Praxis ihn Ihnen ohnehin in Textform nennen. Vier Fragen genügen meist.

  1. Kasse oder selbst?Fragen Sie, ob die Untersuchung in Ihrem Fall eine Kassenleistung ist. Bei Beschwerden oder einem konkreten Verdacht kann sie es sein.
  2. Die Liste mit GOÄ-NummernLassen Sie sich die Werte einzeln mit GOÄ-Nummer und Faktor nennen. So vergleichen Sie Angebote Zeile für Zeile.
  3. Die NebenkostenFragen Sie, ob Blutentnahme, Beratung oder eine Pauschale dazukommen. Zusammen können sie mehr ausmachen als das Blutbild selbst.
  4. Schriftlich, vor BeginnUnterschreiben Sie eine IGeL-Vereinbarung erst, wenn die Kosten darin stehen, und nehmen Sie sich Bedenkzeit.

Wenn die Rechnung höher ist als erwartet

Vergleichen Sie die Rechnung Zeile für Zeile mit der Vereinbarung. Fällig wird eine GOÄ-Rechnung erst, wenn sie den Vorgaben entspricht, also Datum, GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Betrag und Faktor jeder Leistung nennt. Steht bei einem Laborwert ein Faktor über 1,15, muss eine Begründung dabei sein, und auf Verlangen muss die Praxis sie näher erläutern. Bei vielen Routinewerten lohnt ein zweiter Blick: Werte, die in der GOÄ mit „H1“ gekennzeichnet sind, etwa Cholesterin, Leberwerte und Kreatinin, dürfen aus dem Blut eines Tages zusammen höchstens 480 Punkte kosten, nach GOÄ berechnet 32,17 € beim Faktor 1,15.

Haben Sie als Kassenpatient vor der Untersuchung nichts unterschrieben, fragen Sie nach: Ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung darf ein Kassenarzt eine Selbstzahlerleistung nicht berechnen. Macht eine Praxis Ihre Behandlung davon abhängig, dass Sie eine IGeL annehmen, rät das Gesundheitsportal des Bundes, sich an die Krankenkasse oder die Ärztekammer zu wenden. Privat Versicherte klären Fragen zur Erstattung mit ihrer Versicherung, am besten schon vor der Untersuchung.