Ratgeber 4 · vor der Blutabnahme

Blutuntersuchung: Kosten, Krankenkasse und Überweisung

Was eine Blutuntersuchung in Deutschland kostet, wann die Krankenkasse sie bezahlt, wann Sie selbst zahlen und wie lange eine Überweisung gilt, jeweils mit der amtlichen Quelle.

Die wichtigsten Zahlen

0 €
Zuzahlung gesetzlich Versicherter für ärztlich veranlasste Laboruntersuchungen[1]
5,36 €
großes Blutbild als Selbstzahlerleistung, nach GOÄ berechnet (80 Punkte × 5,82873 Cent × Faktor 1,15)[5]
Folgequartal
bis dahin muss die Behandlung beginnen; danach gilt die Überweisung für die ganze Behandlung[9]

Die Fragen, die nicht medizinisch sind

Was eine Blutuntersuchung kostet, wer sie bezahlt, ob Sie eine Überweisung brauchen und wie lange die Ergebnisse dauern: Das sind Verwaltungsfragen, und ihre Antworten hängen vom Land ab. Diese Seiten geben sie für Deutschland, jeweils mit der amtlichen Quelle.

Zwei Dinge überraschen viele. Ist eine Blutuntersuchung ärztlich veranlasst und medizinisch nötig, zahlen gesetzlich Versicherte nichts dazu, auch keine Praxisgebühr mehr. Und eine Überweisung verfällt nicht am Ende des Quartals, in dem sie ausgestellt wurde.

Wer zahlt: Der ärztliche Anlass entscheidet

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Blutuntersuchung, wenn sie nötig ist, um eine Krankheit zu erkennen oder zu behandeln. Zuzahlungen darf die Praxis dafür nicht verlangen, und die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal wurde zum 1. Januar 2013 abgeschafft.

Wer selbst zahlt, als Privatpatient oder für eine Selbstzahlerleistung, bekommt eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für Laborwerte sind die Beträge überschaubar und eng geregelt: Das große Blutbild ergibt nach GOÄ berechnet 5,36 €. Teurer machen es die Blutentnahme, ein Gespräch und jede weitere Zeile. Fragen Sie deshalb nach den Kosten Zeile für Zeile, bevor Blut abgenommen wird.

Selbst zahlen, ohne Anlass

Ein Blutbild „zur Vorsorge“ ohne Beschwerden ist in der Regel eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): Das Gesundheitsportal des Bundes nennt das große Blutbild ausdrücklich unter den häufig genutzten. Die Praxis braucht dafür vorher Ihre schriftliche Zustimmung. Daneben nehmen manche Labore Selbstzahler direkt an. Wo und wie Sie ein Blutbild machen lassen, hängt also vor allem davon ab, wer zahlt.

Mehr Werte sind dabei nicht automatisch sicherer: Eine Cochrane-Übersicht über 17 randomisierte Studien fand, dass allgemeine Gesundheits-Checks bei Erwachsenen die Sterblichkeit kaum oder gar nicht senken. Einen Check-up als Kassenleistung gibt es trotzdem, ab 35 alle drei Jahre, mit Blutfetten und Nüchternblutzucker. Welche Blutwerte wirklich wichtig sind, hängt von Ihrer Frage ab.

Wie lange eine Überweisung gilt

Fachärzte für Laboratoriumsmedizin dürfen Kassenpatienten nur auf Überweisung behandeln. Eine Überweisung gilt über das Quartal hinaus: Beginnt die Behandlung im Quartal nach der Ausstellung, ist kein neuer Schein nötig, und eine begonnene Behandlung deckt der Schein bis zum Ende. Hat sich Ihre Lage inzwischen geändert, fragen Sie trotzdem in der Praxis nach, bevor Sie zur Blutabnahme gehen.

Vorher fragen, nicht hinterher

Fast alles auf diesen Seiten lässt sich vor der Blutabnahme leichter klären als danach. Ob die Kasse zahlt, was jede Zeile kostet, ob eine alte Überweisung noch gilt: Das können Sie an der Anmeldung fragen, und nichts davon lässt sich gut ändern, wenn das Blut schon abgenommen ist.

Die Artikel dieses Ratgebers

Nach der Blutabnahme

Ihre Blutwerte, Zeile für Zeile erklärt

Laden Sie Ihren Laborbefund hoch: In wenigen Minuten sortiert der vollständige Bericht jeden Wert danach, was Aufmerksamkeit braucht, gemessen an den Referenzbereichen, die Ihr eigenes Labor angibt, erklärt jeden einzeln und endet mit einem Aktionsplan und Fragen für Ihr Arztgespräch.

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Quellen

Leitlinien, Konsenserklärungen und begutachtete Studien. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer dieser Quellen. Preprints werden nicht zitiert.

  1. Vertragstext

    Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) vom 1. April 2026

    Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband · 2026

  2. Gesetz

    Sozialgesetzbuch V, § 27 Krankenbehandlung

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026

  3. Hintergrundartikel

    Neue Gesetze 2013

    Bundeszentrale für politische Bildung · 2013

  4. Verordnung

    Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026

  5. Verordnung

    Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Anlage: Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026

  6. Patienteninformation

    IGeL – Selbstzahler-Leistungen im Überblick

    gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit · 2025

  7. Systematische Übersichtsarbeit

    General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease

    Cochrane Database of Systematic Reviews · 2019doi:10.1002/14651858.CD009009.pub3

  8. Patienteninformation

    Gesundheits-Check-up für Erwachsene

    gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit · 2025

  9. Praxisinformation

    PraxisInfo Überweisungen: Hinweise zur Gültigkeit

    Kassenärztliche Bundesvereinigung · 2025

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